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Home » EU-UmweltzeichenUmweltbezogene Werbung bei Wasch- und Reinigungsmitteln Umweltbezogene Werbung bei Wasch- und ReinigungsmittelnDa wird munter geworben mit Begriffen wie: "umweltverträglich", "umweltschonend", "umweltgerecht", "umweltfreundlich", "biologisch abbaubar", "ungiftig", "phosphatfrei", "ohne Tierversuche", "registriert beim Umweltbundesamt" oder "zugelassen vom Umweltbundesamt". Darüber hinaus gibt es eine zunehmende Zahl von Produkten, die bereits in der Produktbezeichnung die Silbe "Bio" für sich in Anspruch nehmen. Nicht selten werben Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln für ihre Produkte mit Angaben, die für alle im Handel befindlichen Produkte zutreffen. So ist etwa der Hinweis "registriert beim Umweltbundesamt" schon deswegen für den Verbraucher überflüssig, da Wasch- und Reinigungsmittel generell vor ihrem Vertrieb dort angemeldet werden müssen. Dabei erhält jedes Produkt eine 8-stellige Anmeldenummer. Der Hersteller muss dazu lediglich die Rahmenrezeptur des Produktes dem Umweltbundesamt mitteilen. Eine Überprüfung des Gebrauchstauglichkeit des Produktes oder der Umweltverträglichkeit findet damit jedoch nicht statt! Ähnlich verhält es sich mit dem Aufdruck "biologisch abbaubar". Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz fordert von allen im Handel befindlichen Wasch- und Reiniungsmitteln, dass die waschaktiven Inhaltsstoffe (Tenside) biologisch abbaubar sein müssen. Diese Anforderung bezieht sich bisher jedoch nur auf den Primärabbau, d.h. auf den Verlust der ursprünglichen chemischen Struktur mit den oberflächenaktiven Eigenschaften. Doch das ist nur der erste Schritt beim Abbau der Tenside. Daraus lässt sich noch keine Aussage über den vollständigen Abbau der Tenside zu Kohlendioxid und Wasser oder über die mögliche Entstehung giftiger Zwischenprodukte im Abbauprozess ableiten.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004
über Detergenzien tritt nun am 8. Oktober 2005 eine Richtlinie in Kraft, nach der die eingesetzten Tenside vollständig biologisch abbaubar sein müssen. Gibt es überhaupt umweltfreundliche Wasch- und Reinigungsmittel?Viele Hersteller preisen ihre Produkte als "umweltfreundlich", "umweltverträglich", "umweltgerecht" oder gar "ungiftig" an. So enthalten nahezu alle Wasch- und Reinigungsmittel Tenside, die für Wasserorganismen giftig sein können und als "wassergefährdend" eingestuft sind.
Auch die meisten anderen Bestandteile wie etwa Farb- oder Duftstoffe sind bisher noch nicht ausreichend auf Unbedenklichkeit untersucht worden. Eine Umweltverträglichkeit kann hier also nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. Welche Umweltzeichen gibt es eigentlich?Neben dem klassischen "Blauen Engel" (weiß in blauem Kreis), der nur in Zusammenhang mit einer konkreten Begründung
verwendet werden darf ("UMWELTZEICHEN WEIL..."), und dem europäischen Umweltzeichen, der Euroblume, sind in letzter Zeit eine ganze Reihe weiterer firmeneigener Symbole entstanden, die einen offensichtlich ähnlichen Zweck verfolgen. Mit ihnen soll eine spezielle Umweltverträglichkeit des Produkts oder einzelner Inhaltsstoffe symbolisiert werden. Was kann der Verbraucher tun?Eine gesunde Skepsis gegen jede Art von Werbeaussagen ist sicherlich immer angebracht, wenn Produkte mit nichtssagenden Zusätzen wie "NEU" oder "MIT NEUER WIRKFORMEL" angepriesen werden. Ist eine Aussage allerdings für den Verbraucher tatsächlich nachvollziehbar, kann Werbung mit Umweltargumenten nicht nur zulässig, sondern sogar sinnvoll sein. Quelle: Umweltbundesamt, Dessau
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