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Umweltbezogene Werbung bei Wasch- und Reinigungsmitteln
Gibt es überhaupt umweltfreundliche Wasch- und Reinigungsmittel?
Welche Umweltzeichen gibt es eigentlich?
Was kann der Verbraucher tun?
 

Umweltbezogene Werbung bei Wasch- und Reinigungsmitteln

Da wird munter geworben mit Begriffen wie: "umweltverträglich", "umweltschonend", "umweltgerecht", "umweltfreundlich", "biologisch abbaubar", "ungiftig", "phosphatfrei", "ohne Tierversuche", "registriert beim Umweltbundesamt" oder "zugelassen vom Umweltbundesamt". Darüber hinaus gibt es eine zunehmende Zahl von Produkten, die bereits in der Produktbezeichnung die Silbe "Bio" für sich in Anspruch nehmen.
Obwohl sich viele Hinweise auf den Verpackungen sehr wissenschaftlich anhören, sind die meisten von ihnen für die Beurteilung der tatsächlich hervorgerufenen Umweltbelastungen wertlos.

Nicht selten werben Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln für ihre Produkte mit Angaben, die für alle im Handel befindlichen Produkte zutreffen. So ist etwa der Hinweis "registriert beim Umweltbundesamt" schon deswegen für den Verbraucher überflüssig, da Wasch- und Reinigungsmittel generell vor ihrem Vertrieb dort angemeldet werden müssen. Dabei erhält jedes Produkt eine 8-stellige Anmeldenummer. Der Hersteller muss dazu lediglich die Rahmenrezeptur des Produktes dem Umweltbundesamt mitteilen. Eine Überprüfung des Gebrauchstauglichkeit des Produktes oder der Umweltverträglichkeit findet damit jedoch nicht statt!

Ähnlich verhält es sich mit dem Aufdruck "biologisch abbaubar". Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz fordert von allen im Handel befindlichen Wasch- und Reiniungsmitteln, dass die waschaktiven Inhaltsstoffe (Tenside) biologisch abbaubar sein müssen. Diese Anforderung bezieht sich bisher jedoch nur auf den Primärabbau, d.h. auf den Verlust der ursprünglichen chemischen Struktur mit den oberflächenaktiven Eigenschaften. Doch das ist nur der erste Schritt beim Abbau der Tenside. Daraus lässt sich noch keine Aussage über den vollständigen Abbau der Tenside zu Kohlendioxid und Wasser oder über die mögliche Entstehung giftiger Zwischenprodukte im Abbauprozess ableiten. 

Mit der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Detergenzien tritt nun am 8. Oktober 2005 eine Richtlinie in Kraft, nach der die eingesetzten Tenside vollständig biologisch abbaubar sein müssen.
Werbeaufdrucke wie "Biologisch abbaubar" bedeuten also kaum mehr als die notwendige Erfüllung einer gesetzlichen Mindestanforderung.

Gibt es überhaupt umweltfreundliche Wasch- und Reinigungsmittel?

Viele Hersteller preisen ihre Produkte als "umweltfreundlich", "umweltverträglich", "umweltgerecht" oder gar "ungiftig" an. So enthalten nahezu alle Wasch- und Reinigungsmittel Tenside, die für Wasserorganismen giftig sein können und als "wassergefährdend" eingestuft sind. Auch die meisten anderen Bestandteile wie etwa Farb- oder Duftstoffe sind bisher noch nicht ausreichend auf Unbedenklichkeit untersucht worden. Eine Umweltverträglichkeit kann hier also nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden.
Nur für einige wenige Stoffe oder Stoffklassen wie etwa Soda oder Silikat geht das Umweltbundesamt von einer Umweltverträglichkeit aus, die auch den Einsatz großer Mengen im Produkt ohne Beeinträchtigungen der Gewässer erlaubt.
Auch der Vermerk "ungiftig" sagt nichts über die tatsächliche Toxizität eines Produktes aus. Darüber hinaus können sich auch Stoffe, denen keine direkte Giftigkeit bescheinigt wird, nachteilig auf natürliche Umweltprozesse auswirken. So fördern etwa die noch in einigen Reinigungsmitteln enthaltenen Phosphate das Algenwachstum in Gewässern – ein zunächst nicht giftiger Effekt. Doch bei der Zersetzung des toten Algenmaterials kann ein Sauerstoffmangel entstehen, der andere auf Sauerstoff angewiesene Organismen beeinträchtigt – das Gewässer kann "umkippen".

Die Silbe "Bio" ist abgeleitet von dem griechischen Wort "Bios" und bedeutet "Leben". Viele Hersteller vor allem von Reinigungsmitteln benutzen sie inzwischen, um dem Käufer eine biologische Wirkung oder eine Umweltverträglichkeit ihrer Erzeugnisse zu suggerieren, auch wenn diese sich oft nur unwesentlich von Konkurrenzprodukten, die nicht den Zusatz "Bio" tragen, unterscheiden. Um die Gefahr einer Irreführung der Verbraucher zu vermeiden, sind nach geltender Rechtsprechung Aussagen wie "Bio", "umweltfreundlich" oder "umweltverträglich" als isolierte Aussage unzulässig. Vielmehr sind dann stets zusätzliche aufklärende Hinweise und Erläuterungen erforderlich, aus denen der Käufer ersehen kann, warum das Produkt ein "Bio-Produkt" ist bzw. worauf sich dessen besondere Umweltfreundlichkeit begründet. Wird ein Produkt als "Bio-Produkt" gekennzeichnet, muss nachgewiesen werden, dass es ausschließlich positive Effekte auf die Umwelt hat (vgl. Urteil des LG Hamburg v. 19.9.1991 Az. 31 20 245/91).

Welche Umweltzeichen gibt es eigentlich?

Neben dem klassischen "Blauen Engel" (weiß in blauem Kreis), der nur in Zusammenhang mit einer konkreten Begründung verwendet werden darf ("UMWELTZEICHEN WEIL..."), und dem europäischen Umweltzeichen, der Euroblume, sind in letzter Zeit eine ganze Reihe weiterer firmeneigener Symbole entstanden, die einen offensichtlich ähnlichen Zweck verfolgen. Mit ihnen soll eine spezielle Umweltverträglichkeit des Produkts oder einzelner Inhaltsstoffe symbolisiert werden.
Im Unterschied zum echten UMWELTZEICHEN sind diese Symbole jedoch nur firmeninterne "Logos", die ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und meist ohne tatsächliche umweltspezifische Prüfung des Produkts nur zum Zwecke der Werbung "verliehen" werden.
Für den Verbraucher geben somit nur das deutsche und das europäische UMWELTZEICHEN Aufschluss darüber, welche Erzeugnisse weniger umweltbelastend sind als andere. Die Kriterien, die ein Produkt erfüllen muss, um den "blauen Engel" zu erhalten, sind öffentlich und beim "Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V." einzusehen. 
Zunehmend wird auch auf dem deutschen Markt das europäische Umweltzeichen eine Rolle spielen, die sogenannte "Euroblume". Die Vergabe dieses Umweltzeichens erfolgt ebenfalls durch neutrale staatliche Gremien und nach eindeutigen, wissenschaftlich begründeten Kriterien. Erstmalig wurde dabei im Rahmen der internationalen Produktbewertung ein anspruchsvolles Punktesystem zur ökologischen Bewertung der Inhaltsstoffe erarbeitet, mit den Fachkreisen eingehend diskutiert und schließlich von den zuständigen Gremien beschlossen. 
Die Gebrauchstauglichkeit des Produktes muss in einem aufwendigen Reinigungstest nachgewiesen werden. Im europäischen Bereich existieren inzwischen die Umweltzeichen für Waschmittel, Maschinengeschirrspülmittel, Oberflächenreiniger, Sanitärreiniger und Handgeschirrspülmittel.
Die UMWELTZEICHEN "Blauer Engel" und "Euroblume" bieten dem Verbraucher somit die größtmögliche Sicherheit, sich für das umweltverträglichere Produkt zu entscheiden!

Was kann der Verbraucher tun?

Eine gesunde Skepsis gegen jede Art von Werbeaussagen ist sicherlich immer angebracht, wenn Produkte mit nichtssagenden Zusätzen wie "NEU" oder "MIT NEUER WIRKFORMEL" angepriesen werden. Ist eine Aussage allerdings für den Verbraucher tatsächlich nachvollziehbar, kann Werbung mit Umweltargumenten nicht nur zulässig, sondern sogar sinnvoll sein.

Quelle: Umweltbundesamt, Dessau

 

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