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Die Entsorgung der Verpackung wird heute gleichberechtigt neben der Produktleistung und dem Gesundheitsschutz betrachtet.
Ihre
Hauptfunktion ist der Schutz des verpackten Gutes bei Lagerung und Transport bis zum Zeitpunkt
seiner bestimmungsgemäßen Verwendung. Sie dient darüber hinaus als Träger wichtiger Informationen zum Gebrauch und Umgang mit dem Produkt.
Die ersten gesetzlichen Regelungen wurden in Deutschland mit der Abfallgesetzgebung und der
Verpackungsverordnung von 1991 eingeführt. 1996 trat das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Kraft. 1994 wurde die europäische
Verpackungsrichtlinie erlassen, die 1998 zu einer Novellierung der deutschen
Verpackungsverordnung führte. Inzwischen wurden auch Normen zur konkreten
Ausführung der
Verpackungsrichtlinie erlassen.
Die allen gesetzlichen Regelungen zugrunde liegende Leitlinie lautet:
1. Vermeiden
2. Verwerten
3. Entsorgen
Die Wasch- und Reinigungsmittelindustrie handelt nach dieser Leitlinie. Die Materialverträglichkeit der
Inhaltsstoffe erfordert in der Regel den Einsatz von
Kunststoffbehältern,
Blechdosen und Tuben mit entsprechenden Verschlüssen. Verwendet werden vorwiegend
Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP), die ebenso wie Weißblech,
Aluminium und Glas über das Duale System wieder verwendet werden können. Aufgrund der
Bruchgefahr sowie bedingt durch ihr Gewicht sind
Glasverpackungen jedoch eher die Ausnahme. Schachteln und Versandkartons werden zunehmend aus Altpapier hergestellt.
Auch aus Kostengründen wird stets die Leichtverpackung angestrebt. Auf diese Weise konnten die Materialeinsatzgewichte in den letzten Jahren bis zu 50 % verringert werden.
Ergänzend zu den Maßnahmen der Abfallreduzierung wird das Produktangebot durch Nachfüllpackungen und Konzentrate, die
kleinere Behälter erfordern, ergänzt.
Der Informationsaustausch mit Entsorgungsunternehmen und neutrale technische
Gutachten
bestätigen, dass die Entsorgung der Verpackungen von Wasch- und
Reinigungsmitteln keine grundsätzlichen Probleme bereitet. Alle
Verpackungen tragen den Grünen Punkt.
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