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Home » Gefahreneinstufung ProdukteWasch- und Reinigungsmittel werden praktisch in jedem Haushalt
eingesetzt. Trotz aller Vorsorge bei Inhaltsstoffauswahl, Kennzeichnung, Verpackung oder Gebrauchsanweisung
stellen sie ein gewisses Gefahrenpotenzial dar. Dieser Tatsache müssen sich
insbesondere Eltern von kleinen Kindern stets bewusst sein. Denn selbst ein an sich harmloses Produkt kann, wenn es von einem Kleinkind in entsprechender Menge eingenommen wird, zu ernsten
gesundheitlichen Schäden führen. Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)Das WRMG regelt, welche Daten auf den Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln generell aufzubringen
sind: Verordnung (EG) Nr. 648/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004Diese EG-Verordnung regelt nunmehr einheitlich innerhalb der EU die Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln.
Sie sieht die Angabe bestimmter besonders umweltrelevanter Inhaltsstoffe bzw. –stoffgruppen und
deren Prozentbereiche vor, außerdem wasserhärteabhängige Dosierungsempfehlungen. Kennzeichnung nach GefahrstoffrechtDie Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen ist in Richtlinien der Europäischen Union geregelt, die mit der Neufassung der
Gefahrstoffverordnung 2004 in deutsches Recht umgesetzt wurden. Darüber hinaus ist seit 1999 die Richtlinie 1999/45/EG für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen in Kraft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" und die "Liste der gefährlichen Stoffe und Zubereitungen nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG" veröffentlicht.
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